Massivholzbett GOJO BE-0276 Dieses Balkenbett ist ein absolutes Unikat und präsentiert sich in einzigartigem Design, mit natürlicher Maserung und Oberflächenstruktur. Das Massivholzgestell in eichefarbener Fichte ist sehr hochwertig und sorgt als Naturprodukt für ein angenehmes Raumklima, das die optimalen Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erzeugt. die tollen Absetzungen an den alufarbig lackierten Füßen setzen elegante Akzente und stehen im harmonischen Kontrast zum rustikalen Gestell.
Ausführung: 1x Balkenbett GOJO BE-0276
Material: Fichte Massivholz
Farbe: Eichefarbig honig Oberfläche: gebeizt geölt
Füße: Alufarbig RAL9006 lackiert Mit Kopfteil 2-teilig Balkenstärke 16x9 cm Zerlegte Ware - Eine bebilderte Aufbauanleitung für die Endmontage liegt bei!
Maße: B/H/T: ca. 202/87,5/225 cm Liegefläche: ca. 180x200 cm Füße - Höhe: ca. 25 cm Rahmen - Höhe: ca. 16 cm Kopfteil - Höhe: ca. 43 cm Einlegetiefe - Höhe: ca. 12 cm Qualitätsmerkmal: Fichte Massivholz gebeizt geölt!
Lieferumfang: Originalverpackte Neuware Angebot ohne Matratze, Lattenrost, Kissen, Beimöbel und Dekoration "Massivholzmöbel: Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstückes oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen. Digitale Abbildungen auf unseren Internetseiten dienen stets nur als Anhaltspunkte und stellen keine Zusicherung dar. Massivholzmöbel sind aus natürlichen Werkstoffen hergestellt die ständig je nach Umgebung Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben. Bitte sorgen Sie für ein optimales Raumklima, Temperatur (optimal 20 Grad C) und Luftfeuchtigkeit (optimal 40 - 60%), da sonst im Laufe der Zeit Trocknungs-, bzw. Lackrisse entstehen könnten. Verwerfungen oder Risse sind meist immer eine Reaktion des Holzes auf nicht optimale äußere Umwelteinflüsse. Derartige Umstände stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.