Kombi-Vitrine BOLOGNA Große Kombi-Vitrine aus dem Wohnmöbelprogramm Bologna mit Massivholzfront in Eiche und furniertem Korpus.Die linke Tür ist mit einer Einlage aus Parsolglas ausgestattet und gibt den Blick auf die hinteren Fächer frei. Hinter der rechten Tür befindet sich geordneter Strauraum mit sechs Fächern.
Ausführung: Kombi-Vitrine BOLOGNA Front: Eiche Bianco massiv mit Hirnholz Applikation geölt Korpus:außen Eiche Bianco furniert geölt, innen Dekor Nachbildung Rückwand hinter Glas: HDF - taupe farbig lackiert Rückwand hinter Tür: HDF - Holzdekor Türen mit Metallschanieren gedämpft Glas: Frontglas Parsol grau Griff: Metall matt Nickel Einlegeböden 18mm stark, Glasböden 6mm stark Füße: Kunstoffgleiter Aufgebaute Ware. Kleinteile müssen eventuell noch montiert werden.
Maße: B/H/T: ca. 90/208/38 cm Qualitätsmerkmale: Massivholz Metallschaniere gedämpft Hirnholz Applikation
Lieferumfang: Originalverpackte Neuware Angebot ohne Beleuchtung, Beimöbel und Dekoration "Wir bitten Sie zu beachten, dass die Farbdarstellungen der Produktbilder auf ihrem Monitor abweichen können und nicht verbindlich sind. Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstückes oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen. Digitale Abbildungen auf unseren Internetseiten dienen stets nur als Anhaltspunkte und stellen keine Zusicherung dar. Massivholzmöbel sind aus natürlichen Werkstoffen hergestellt die ständig je nach Umgebung Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben. Bitte sorgen Sie für ein optimales Raumklima, Temperatur (optimal 20 Grad C) und Luftfeuchtigkeit (optimal 40 - 60%), da sonst im Laufe der Zeit Trocknungs-, bzw. Lackrisse entstehen könnten. Verwerfungen oder Risse sind häufig eine Reaktion des Holzes auf nicht optimale äußere Umwelteinflüsse. Derartige Umstände stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.